Mietrecht – Tätigkeitsschwerpunkt

Immer wieder gibt es Ärger und Streit zwischen Vertragspartnern im Mietrecht & Pachtrecht.

Der Mieter zahlt die Miete oder die Kaution nicht, der Vermieter beseitigt Wohnungsmängel nicht, es gibt ständigen Streit zwischen Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus, die Wohnungsmiete scheint überhöht oder eine Mieterhöhung ist erforderlich.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrages möglich? Wann und wie kann man den Mietvertrag ordentlich, also fristgerecht, kündigen?
Welches ist das zuständige Gericht für eine Zahlungsklage? Welches Gericht ist zuständig für eine Räumungsklage?
Welche Fristen gelten im Mietvertrag oder für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis?
Kann man eine bei Mietbeginn unrenovierte Wohnung auch unrenoviert zurückgeben?

Was kann man frühzeitig tun, was muß man rechtzeitig unternehmen, um keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile zu erlangen?

Als Anwalt in Greven berate und vertrete ich nicht nur Mandanten aus Greven, sondern aus dem gesamten Münsterland und darüber hinaus, also selbstverständlich z.B. auch aus Münster, Altenberge, Emsdetten, Ladbergen, Nordwalde, Rheine, Saerbeck, Sprakel, Steinfurt, Tecklenburg etc. bei allen Fragen rund um Mietverträge oder Pachtverträge.

Ich vertrete regelmäßig sowohl Mieter und Pächter als auch Wohnungseigentümer bzw.  Vermieter und Verpächter, beide Sichtweisen sind mir also sehr bekannt.

Gerne erstelle oder prüfe ich Ihre Mietverträge und helfe Ihnen, diese zu verbessern.

Kündigungsschreiben hinsichtlich bestehender Vertragsverhältnisse unter Berücksichtigung der zu beachtenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Fristen fertige ich ebenso für Sie an wie ich gegebene Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen überprüfe und für Sie durchsetze.

Oftmals gibt es zwischen den Parteien Streit über Nebenkostenabrechnungen oder die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten aus dem Miet- oder Pachtvertrag, wie z.B. hinsichtlich Abmahnung, Kaution, Kündigung, Kündigungsfristen, Mieterhöhung, Mietmängeln u. Mängelbeseitigung (Schimmelbildung, Beheizbarkeit der Räume usw.), Mietzahlungen, Mietrückständen, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Räumung, Räumungsklage, Tierhaltung, Zumutbarkeit von Kinderlärm u.a..

Gerne versuche ich -soweit von Ihnen gewünscht- eine außergerichtiche Lösung herbeizuführen, vertrete Sie aber genauso bei erforderlicher gerichticher Auseinandersetzung, d.h. bei Abwehr oder erforderlicher Erhebung gerichtlicher Klagen auf Zahlung, Räumung etc..
Soweit Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, erbitte ich dort für Sie gerne Kostenschutz für die gewünschten Tätigkeiten.
Bitte sehen Sie von eigenen Anfragen bei Ihrer Rechtschutzversicherung im Vorfeld ab.

Markus Dönne, Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Greven