Erbrecht

Das Erbrecht umfaßt alle Rechtsnormen, die die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.
Die Rechtsfähigkeit eines Menschen, d.h. dessen Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein, endet mit dessen Tod. Ein anderes Rechtssubjekt (z.B. Menschen oder der Fiskus) tritt an die Stelle des Verstorbenen und wird damit Träger der Rechte und Pflichten des Verstorbenen, soweit diese nicht mit dem Tod erlöschen.

Das Erbrecht regelt nicht Fragen der Beisetzung etc., die Bestattungspflicht ergibt sich aus Vorschriften des Öffentlichen Rechts.

Hat der Verstorbene kein Testament errichtet und existiert kein Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge.
Zur sog. gewillkürten Erbfolge, wenn es also ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, und zum Vermächtnis und Zuwendungen auf den Todesfall finden sich zahlreiche gesetzliche Vorgaben, von deren Beachtung Wirksamkeit und Folgen solcher Verfügungen und Verträge abhängig sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten daneben eine Vielzahl von Regelungen, aus denen sich ergibt, welche Personen als gesetzliche Erben in Betrachte kommen und unter welchen Voraussetzungen z.B. eine Erbschaft ausgeschlagen oder ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht und geltend gemacht werden kann.
Das Thema Erbrecht ist letztlich so komplex wie viele Erbfälle selbst.
Geht es doch häufig um erhebliche Vermögenswerte, die ein Verstorbener hinterläßt und die einem anderen zufließen oder gerade nicht zufließen (sollen).
Auch bei bester Gesundheit sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, was im Todesfalle mit Ihren Vermögenswerten geschehen, wer vielleicht -auch als Nicht-Verwandter- etwas bekommen und vor allem wer was bekommen soll.
Es ist möglich, äußerst konkrete Regelungen diesbezüglich zu treffen z.B. in einem Testament oder in einem Erbvertrag.
Sie können ein Testament privatschriftlich (Voraussetzung u.a. eigenhändig, handschriftlich mit Namensunterschrift) oder auch in notarieller Form abfassen.
Sie können ältere Testamente ersetzen durch die Abfassung eines neuen Testamentes oder entsprechende Beurkundung bei einem Notar. Letzteres ist allerdings mit Kosten verbunden. In jedem Falle gilt es, rechtzeitig für den Todesfall Vorsorge zu treffen und in Fürsorge für die Angehörigen nach Möglichkeit Regelungen zu treffen, die helfen, späteren Streit zu vermeiden.
Ebenso wie über die Errichtung eines Testamentes oder die Abfassung eines Erbvertrages sollten Sie sich über die Errichtung einer Patientenverfügung oder auch einer Vorsorgevollmacht  schon bei bester Gesundheit Gedanken machen und Möglichkeiten evtl. mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin erörtern.

Im Erbrecht unterstütze ich  Sie durch Entwurf oder Änderung von Testamenten, Erbverträgen, Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten oder auch im Hinblick auf gewünschte Enterbungen.
Erbengemeinschaften unterstütze und vertrete ich bei Auseinandersetzungen.
Über Fragen zu Vermächtnis und Pflichtteilansprüchen berate ich Sie oder überprüfe getroffene Verfügungen. Auch wenn Sie Fragen zu Nachlassverbindlichkeiten, Erbunwürdigkeit oder Erbfolge haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Markus Dönne, Ihr Rechtsanwalt in Greven für Erbrecht.