Internetabzocke

Das Internet ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken, täglich erhält oder versendet man Nachrichten oder sucht nach Waren, die dort angeboten werden.
Leider gibt es immer häufiger Versuche, den Nachrichtenempflänger oder einen Kaufinteressenten zur Preisgabe von Daten oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Kauf von Waren -und dabei insbesondere zur Zahlung- zu veranlassen oder zum Abschluß von Verträgen zu bewegen. Nachstehend einige Varianten, die nur dazu dienen, den Nutzer auszuspähen, Daten zu manipulieren oder Geld zu erhalten. In allen Fällen ist der Ärger und sind die Kosten groß, ohne daß Sie als Internetnutzer tatsächlich einen Nutzen haben oder bestellte Ware erhalten. Teilweise erhält man aber auch heutzutage noch per Telefon unlautere Angebote (hierzu ganz am Ende).
Zunächst im Text Kurz-Beispiele für aktuelle Betrugsmaschen, im Anschluß einige  auführlicher dargestellte Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Betrugsversuche im Internet. Es gibt zahlreiche Varianten derselben „Betrugsmasche“.


Wichtig:

Leisten Sie am besten nie Zahlungen im Voraus.

Geben Sie keine wichtigen Daten heraus, wenn Sie die Identität des Anfragenden nicht überprüft haben.


Öffnen Sie keine Dateien (vor allem Zip-Dateien) von Unbekannten.


Klicken Sie keine Links in E-Mails an, der Hintergrund Sie nicht sicher zuordnen können
.


Aktuelle Aktionen und Warnung vor folgenden Internetbetrügern:

26.05.2020  Baker McKenzie – Cristina Duch
Eine angebliche Rechtsanwältin -hier Cristina Duch aus Spanien- schreibt Sie an, weil Sie -endlich, die Hoffnung stirbt zuletzt- doch noch einen Ihnen unbekannten Verwandten im Ausland hatten, der leider verstorben ist. Bei aller Trauer um den Ihnen Unbekannten gibt es aber einen Lichtblick:
Der Verstorbene hinterläßt ein Vermögen von -diesmal- ca. 12 850 000 Euro. Sie können dann nur staunen, denn der Erbe sollen Sie sein. Phantastisch, Sie müssen nur 25 % davon für die Bearbeitung abgeben. Dann bleiben aber immer noch mehr als 9 Millionen Euro für Sie, das dürfte für die nächsten Jahre reichen. Sie müssen dann nur telefonisch Kontakt zu der Rechtsanwältin aufnehmen (möglicherweise eine teure Telefonverbindung….) und später sicherlich mehrere Tausend Euro vorab für gewisse notarielle Formalitäten und Behördenkosten schicken.
Ich habe auch gerade so ein Schreiben bekommen, werde auf die 12 850 000 Euro aber doch verzichten müssen, denn sonst hätte ich vermutlich den falschen Beruf gewählt.
Wenn Sie Ihr eigenes Geld verbrennen möchten, sollten Sie sofort Kontakt zu den vermeintlichen Anwälten aufnehmen. Letztlich werden Sie nur Kosten und damit einen hohen finanziellen Schaden haben.

15.05.2017 Schornsteinfeger Peter Müller
bietet per E-Mail angeblich kostenfreie Heizungsanlage an

„…in unserem Gebiet werden in den kommenden 4 Wochen alte

Heizungen gegen neue ökologische Heizungen ersetzt ( kostenlos ).
Ich schreibe Sie heute an, da Sie eine neue Heizung zum Nulltarif erhalten
werden, zusätzlich zahlt der Staat Ihnen dafür 16.000,00 Euro Prämie auf Ihr Konto….“
Weitere angebliche Schornsteinfeger mit dieser Masche sind
Schornsteinfeger Frank Walther
Schornsteinfeger Achim Ahlers
Schornsteinfeger Bernd Peters

Das klingt doch verlockend und so logisch. Also: Vorsicht!

14.09.2017 Thomas Schmiedel (siehe unten unter Phishing-Mails)


Weitere ausführliche Beispiele für verschiedene Formen des Internet-Betruges


Beispiel 1: Der Lotteriegewinn

Immer wieder erhält man e-mails, die im Hinblick auf ein angebliches Konto-Guthaben oder einen angebliche Lotteriegewinn vielleicht neugierig machen.
Bevor Sie Nachrichten von Ihnen unbekannten Absendern -oder gar angehängte Dateien- öffnen, überlegen Sie, welche Konsequenzen sich aus einem Öffnen derselben ergeben können.

Vorsicht:

Entsprechenden Nachrichten sind dann auch oftmals noch im Anhang große Dateien beigefügt.
Man muß sich nicht ausmalen, was passiert, wenn man diese Anhänge öffnet.
Vermutlich funktioniert dann nichts mehr auf Ihrem PC und/oder Daten werden -unerlaubt- abgerufen (Virus u.ä.).

So kann ein Betrugsversuch aussehen, vor allem, wenn man an einer solchen Lotterie nie teilgenommen hat:

info.vidalpamela@yahoo.com

AKTENZEIHEN: INOK/57-876/98-04

KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502 Wir mochten Sie informieren, dass das Buro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit uber zwei Jahren nicht beansprucht wurde. Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht betragt momentan 4.540.225.10 EURO Das ursprungliche Preisgeld bertug 2.906.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Buros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert. Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsforderunglotterie zugesprochen. Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie uber dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen. Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemab des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft f?r eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Buro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation f?r das Beanspruchen dieses Gelds. Wir mochten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft uberprufen und bestatigen wird ob ihre Identitat uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung TEL.: 0034 602 836 757. DR.HUGO SANCHEZ. ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 14-11-2016 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu h?ren, wahrend wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern. Mit freundlichen Gruessen VIDAL AND PAMELA RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF TEL. 0034 602 836 757 FAX. 0034 917 693 069

Die entsprechenden Anhänge werden -um Sie vor einem versehentlichen Öffnen und den damit verbundenen Folgen zu schützen- hier nicht veröffentlicht.

Beispiel 2: Phishing-/Spam- Mails

Phishing bedeutet „Angeln“. Die Betrüger schicken Ihnen eine E-Mail und versuchen, Sie bzw. Ihre wichtigen Daten zu angeln. Zu oft klappt das leider auch, denn die Betrüger werden immer professioneller und die Nachrichten wirken oft täuschend echt.
Ein Indiz für einen unseriösen Absender und einen Versuch, auf unlautere Art und Weise an persönliche und insbesondere Kontodaten des Adressaten zu gelangen, ist oftmals die falsche Schreibweise des Empfängernamens, auch andere Fehler im Text sollten aufhorchen lassen.

Niemals sollten Sie auf eine derartige Nachricht eingehen oder irgendeinen enthaltenen Link anklicken. Wenn Sie glauben, daß es sich tatsächlich um eine Anfrage IHRES Bezahldienstes oder Kreditinstitutes handeln könnte, gehen Sie auf dessen originäre Webseite und rufen Sie die Hotline an oder senden Sie eine Anfrage per e-mail, ob die Nachricht bzw. ob die Anfrage „echt“ ist.

Nutzen Sie niemals die in der e-mail angegebenen vermeintlichen Kontaktdaten.

So kann eine sog. Phishing-/Spam- Mail aussehen:

Empfänger:  markus…..@……de

Guten Tag Markus ….,

Bei einer routinemässigen Sicherheitsprüfung haben wir Unregelmässigkeiten in Ihrem Kundenkonto festgestellt.

Sie können ihren Account zurzeit nur eingeschränkt nutzen.

Um ihr Konto wieder uneingeschränkt nutzen zu können, ist ein Abgleich Ihrer persönlichen Daten erforderlich.

Nach Abschluss des Abgleichs können Sie Ihr Konto wieder uneingeschränkt nutzen.

Um eine erneute Einschränkung zu verhindern, beachten Sie bitte folgende Sicherheitshinweise:

  • Geben Sie Ihre Kundendaten nicht an Dritte weiter.

  • Nutzen Sie für den Login möglichst immer das selbe Gerät.

  • Verwenden Sie ein sicheres Passwort (Sonderzeichen kombiniert mit Groß- und/oder Kleinbuchstaben).

Um den Abgleich zu starten, besuchen Sie bitte folgenden Link:  XXXXXXXXXXXX  Zur PayPal-Site / Zum Abgleichabgleich

Vielen Dank,

Ihr PayPal Kundendienst

Hilfe Kontakt Sicherheit App Angebote

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 Es handelt sich bei vorstehender e-mail natürlich nicht um eine von paypal übermittelte Anfrage.


Und noch ein Beispiel zu einer pishing-mail, angeblich von „Die Post“, man beachte den e-mail-Absender:

Die Post DE …antwort@arcoline24.com
Betreff:  [ ID: #51.564266 ] Ihr Online Einschreiben v. 02.05.2017

Sehr geehrter Teilnehmer,

folgendes Online-Einschreiben wurde grade für hinterlegt,
mit der Bitte um sofortigen Abruf:

Absender:

Helmut Berger

Betreff:

Ihr Bargeld / Auszahlung am 02.05.2017

Online Abruf:

……hier stand ein gefährlicher Link ( Verfällt am 03.05.2017 )

Prüfung:

Erfolgreich, keine Viren

Sie können Ihre Nachricht unverbindlich..-hier stand ein weiterer gefährlicher Link….einsehen. Bitte beachten Sie das Ablaufdatum.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Absender.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre E-Filliale der Post

Die gefährlichen Links, die man einfach anklicken sollte (Text z.B. „hier“ oder „Klick hier“), habe ich entfernt, man landet dort vermutlich auf einer sich selbst startenden Schadsoftware und dann wäre wohl alles zu spät. Also: Nie anklicken!

Warnung auch vor E-Mails von Thomas Schmiedel (September 2017)
Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir eine Ehre, Ihnen das Produkt vorzustellen, welches an die Bedürfnisse Ihrer Firma vollkommen angepasst ist.

Unser Erzeugnis erlaubt Ihnen, die neue Kundschaft zu gewinnen und den Verkauf sofort zu erhöhen.

Wir möchten Ihnen die Datenbank der Firmen mit Kontaktangaben ihrer Inhaber zur Verfügung stellen.

Der Katalog enthält über 1,4 Millionen Adressen und gehört zu den größten auf dem deutschen Markt.

Wir garantieren Ihnen eine lohnende Investition.
XXXXXXXXXX?page=1
MfG
Thomas Schmiedel
Die angegebene Seite zeigt verdächtigte Verhaltensweisen und es wird mehrfach -auch hier- vor einem Besuch der Seite gewarnt.

Beispiel 3: Das Schnäppchen-Angebot

Vorsicht bei „Schnäppchen-Angeboten“ im Internet!

Das Internet ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken und auch das Kaufverhalten der Nutzer geht dahingehend, zahlreiche Gegenstände des täglichen Lebens über Shops im Internet zu erwerben.

Hierbei werden nicht nur Billigprodukte, sondern teilweise auch hochwertige und sehr teure Artikel gekauft.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Seiten von professionellen Verkaufsportalen (z.B. Amazon, Ebay usw.) gehackt werden.

Die Verkaufsangebote eines Anbieters werden dann so manipuliert, dass hinsichtlich der Kaufabwicklung von dem ursprünglichen Angebot abweichende Kontoverbindungen angezeigt oder Hinweise dahingehend erteilt werden, dass bei einem Kauf der Verkäufer unter einer bestimmten E-Mail-Adresse kontaktiert werden soll.

Eine solche Erfahrung konnte ich auch als Rechtsanwalt bereits selbst machen bei der Suche nach einer bestimmten Küchenmaschine eines namhaften Herstellers im Internet.

Es tauchten dabei mehrfach gerade bei einer in der Regel seriösen Handelsplattform solche gehackten Angebote auf. Diese Küchenmaschine wurde dann von (angeblich) verschiedenen Anbietern zu einem Preis angeboten, der etwa 1/3 unter dem sonst feststellbaren Durchschnittspreis lag. Dies reizt natürlich zum Kauf, aber Vorsicht ist bei besonders günstigen Preisen –gerade im Internet- immer geboten.

Ich habe dann die Angaben zum Shop etwas genauer angesehen und musste feststellen, dass z.B. der Inhaber der Seite ein Schuhgeschäft sein sollte (was tatsächlich stimmte), ungewöhnlich war aber, dass ein Schuhgeschäft Küchenmaschinen anbietet.

Da als Zahlungsmodalität lediglich Vorkasse angegeben war (also Überweisung), habe ich dann über die Verkaufsplattform den angeblichen Verkäufer kontaktiert, erhielt jedoch keine Antwort auf die Fragen zu dem Lieferumfang und vor allem zu dem Preis (ob es z.B. ein Rückläufer oder ein gebrauchtes Gerät sein sollte).

Dies irritierte mich dann derart, dass ich das besagte Schuhgeschäft telefonisch kontaktierte und sogleich die Mitteilung erhielt, dass die Seite gehackt worden sei, man verkaufe keine Küchenmaschinen.

Ähnliche Angebote tauchten dann innerhalb weniger Tage immer wieder neu auf, wobei allerdings zu bemerken war, dass der Preis dieser Küchenmaschine immer identisch sein sollte und dass stets nur noch 10 Artikel auf Lager sein sollten, es fand also insoweit keine Veränderung statt, außer dass der angebliche Verkäufer wechselte.

Bei genauerem Betrachten fand sich unter dem Verkaufsangebot eine E-Mail-Adresse, die man kontaktieren sollte bei tatsächlichem Kaufinteresse, diese konnte man überhaupt nicht in Übereinstimmung bringen mit den Angaben zum tatsächlichen Verkäufer.

Ich habe dann selbstverständlich die Verkaufsplattform informiert, letztlich hinsichtlich 6  derartiger Verkaufsangebote.

Aber nicht nur bei dieser Handelsplattform, sondern auch auf anderen Seiten im Internet fand man Angebote zu dieser Küchenmaschine, etwa bei einem (eigentlichen) Händler für Kühlgeräte und sogar bei einem speziell auf Küchengeräte spezialisierten Shop.

Auch bei diesen Angeboten war –besorgniserregend- die angebotene Zahlmethode, letztlich jeweils Vorkasse durch Überweisung.

Eine Kreditkartenzahlung wurde dann teilweise nur für den zweiten Kauf, also für sog. Bestandskunden, angeboten, was ebenfalls ungewöhnlich erschien.

Die dann vorsichtshalber kontaktierten Seitenbetreiber mussten dann auf meinen Hinweis hin feststellen, dass ihre Seiten offensichtlich auch „gehackt“ worden waren.

Schließlich gab/gibt es einen Anbieter, der diverse Elektrogeräte (Gartengeräte und Haushaltsgeräte usw.) teilweise als angebliche Rückläufer zu einem noch günstigeren Preis anbot/anbietet. Auch dort die ungewöhnliche Zahlungsmethode.

Da der Verkäufer auf Nachfragen nicht reagierte, habe ich mittels Telefonbuchverzeichnisses im Internet einen –jedenfalls nach der vom Verkäufer angegebenen Standortadresse- einen Nachbarn angerufen, der ein solches Handelsgeschäft jedoch nicht einmal kannte.

Die besagte Seite machte einen hochprofessionellen Eindruck und es machte lediglich stutzig die eingeräumte Zahlungsweise und der Hinweis darauf, dass es keinen Telefonsupport gebe.

Telefonisch war dort auch nie jemand zu erreichen.

Es dürfte sich insoweit um einen angeblichen Verkäufer handeln, der offensichtlich in der Absicht, gewerbsmäßig Betrügereien zu begehen, eine derartig professionelle Seite ins Internet gestellt hat.

Im Ergebnis habe ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges erstattet und empfehle dies auch jedem, der sich geschädigt fühlt oder auch nur kurz davor steht, derartige Geschäfte abzuschließen.

Mittlerweile ist auch zu empfehlen, einen Verkäufer unter der angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren und zu prüfen, ob dort überhaupt ein Telefonat entgegengenommen wird.

Möglicherweise finden sich Hinweise gerade zu diesem Shop, der unter „s…..24.com“ firmiert, dahingehend, dass Käufer gezahlt, aber keine Waren dafür erhalten haben.


Wichtig:

Es ist daher auch jedem Kaufinteressenten auch bei Nutzung professioneller Handelsplattformen zu empfehlen, die hinterlegten Zahlungsmöglichkeiten und Kontaktdaten des jeweiligen Verkäufers einmal genauer zu betrachten.

Dringend abzuraten ist eine Bestellung von Ware, die nur gegen Vorkasse geliefert wird, da bei einer Überweisung bereits geleistete Beträge nicht zurückgeholt werden können.

Sie sollten in jedem Falle nur folgende 3 Zahlungsmöglichkeiten akzeptieren:

auf Rechnung,
paypal,
Kreditkarte
.

Alle anderen Zahlungsmethoden bergen das grundsätzliche Risiko, hier nach Zahlung keine Ware zu erhalten.

Bei den empfohlenen Zahlungsmethoden besteht immer die Möglichkeit, wenn nicht maßgebliche Fristen versäumt werden, die Rechnung nicht zu zahlen oder Beträge über paypal oder den Kreditkartenanbieter zurückzuerhalten, wenn ein Betrug zu Ihren Lasten erfolgte.


Hinweis:

Scheuen Sie sich nicht, zu Ihrem Schutz und zum Schutz anderer Betrugsopfer, Strafanzeige zu erstatten.

Die Strafanzeige können Sie schriftlich oder mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder auch bei jeder Staatsanwaltschaft erstatten.

Sie sollten dabei dann nach Möglichkeit geeignete Nachweise für den Betrugsversuch beifügen, etwa Bildschirmausdrucke des Verkaufsangebots und Bildschirmausdrucke hinsichtlich der Kontaktdaten des angeblichen Verkäufers etc..

Die Erstattung der Strafanzeige ist kostenfrei. Man kann diese auch bei einem bloßen Verdacht einer Straftat erstatten. Allerdings sollte man nicht mutwillig Strafanzeigen erstatten, d.h. ohne genügende Anhaltspunkte für einen solchen Betrugsverdacht.

Selbstverständlich kann auch ich im Auftrage entsprechende Strafanzeigen fertigen und/oder den Verkäufer, soweit eine Anschrift ermittelbar ist (manchmal ergeben sich richtige Kontaktdaten dann aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft), auf Rückzahlung in Anspruch nehmen.

Die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten erörtere ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, in welchem ich auch über die Kosten für die Beauftragung des Unterzeichners aufkläre.

Beispiel 5: Telefonwerbung
Vorsicht auch bei Telefonwerbung!

Sowohl als Privatperson als auch –und insbesondere- als Gewerbetreibender erhält man oftmals Anrufe, in denen entweder die kostenlose Teilnahme an einem Preisausschreiben, ein günstigerer Telefonvertrag oder ein Eintrag auf einer Plattform im Internet angeboten wird.

In der Regel dienen diese –auch angeblich nicht mit Kosten verbundenen- Angebote letztlich nur dazu, Sie –mehr oder weniger unbewusst- zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.

Oftmals beginnen solche Gespräche mit der Nachfrage, ob der Angerufene damit einverstanden ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird (z. B. zu angeblichen Qualitätsprüfungen). Letztlich werden solche Mitschnitte teilweise sogar dazu missbraucht, Gesprächsinhalte so zusammenzuschneiden, dass sich daraus die (angebliche) Zustimmung zu einem Vertragsschluss ergibt.

Wenn Ihnen in einem solchen Gespräch also einige Fragen gestellt werden, auf die Sie zwanglos mit „Ja“ antworten könnten (aber in keinem Falle sollten), dann besteht die Gefahr, dass dieses „Ja“ später in einem Zusammenschnitt an einer ganz anderen Gesprächsstelle auftaucht, bei der es dann darum geht, ob Sie z.B. einen Werbeeintrag auf einer Werbeplattform schalten oder an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilnehmen wollen.

Wenn Sie als Angerufener also nicht kostenpflichtige Verträge per Telefon abschließen möchten, sollten Sie das Gespräch nach Möglichkeit sofort beenden mit dem Hinweis „Nein, Danke!“ oder „Ich möchte keine telefonische Werbung und auch keinen Vertragsschluss.“.

Eine schnelle Beendigung eines solchen Telefonats ist in jedem Falle die beste Wahl.

Sollten Sie sich doch dazu verleiten lassen, und hierauf sind die Telefonwerber in der Regel sehr gut geschult, dann sollten Sie Ihre Gesprächstexte auf ein klares „Nein!“ oder „Ich möchte nichts“  beschränken.

Ganz besonders wichtig ist es aber auch, dass Sie einem Ihnen ja grundsätzlich unbekannten Anrufer/Werber keine persönlichen Daten mitteilen, wenn z.B. nach einer Anschrift für die Übermittlung eines Gewinns oder von Unterlagen gefragt wird.

Noch viel weniger sollten Sie Geburtsdatum oder Kontoverbindungsdaten mitteilen.

Sollten Sie tatsächlich etwas gewonnen haben, würde man Sie nicht anrufen, denn dann haben Sie im Vorfeld im Zweifel bereits  entsprechende Angaben zu Ihrer Person auf einem Teilnahmeschein eines Gewinnspiels angegeben.

Zufallsgewinne gibt es in der Regel nicht, es handelt sich in der Regel bei solchen Anrufen vielmehr um solche, die Sie zu einem Vertragsabschluss bewegen bzw. entsprechend manipulieren sollen.

Es ist also äußerste Vorsicht geboten im Hinblick auf angebliche Gewinnspiele oder gar angeblich bereits erzielte Gewinne oder vermeintlich gute Werbemaßnahmen bezüglich derer Sie dann Adress- oder gar Kontodaten angeben sollen.

Soweit Sie zu einer kostenfreien Teilnahme (etwa über einen Monat) an einem Gewinnspiel gelockt werden, können Sie davon ausgehen, dass schon der zweite Monat und vermutlich viele folgende Monate mit erheblichen Kosten verbunden sein werden, da Sie über eine erforderliche Kündigung eines solchen Vertrages, den Sie dann schließen, nicht richtig informiert oder in dem Irrglauben sind, dass eine Kündigung nicht erforderlich ist.

Es beginnt dann oftmals ein Jahresabonnement mit hohen  monatlichen Kosten, die Sie bei ausreichender Überlegung im Vorfeld sicherlich nicht eingehen würden wollen.

Natürlich kann man Verträge innerhalb gewisser Fristen oftmals widerrufen, dies jedenfalls bei Telefonwerbung.

Allerdings wird oftmals eine Leistung bereits erbracht, von der Sie angeblich profitieren, und ein Hinweis auf mögliche Widerrufsfristen geht so spät ein, dass Sie in der Regel von Ihrem Widerrufsrecht nicht mehr fristgerecht Gebrauch machen können.

Um ein Problem unerwünschter Telefonwerbung zu umgehen und Ihre Rechte insoweit auch noch weiter einzuschränken, wird teilweise in einem ersten Anruf nur gefragt, ob man Sie kurzfristig noch einmal zurückrufen dürfe wegen des Angebots. Wenn Sie dies bejahen und dann ein weiterer Anruf erfolgt, dann ergibt sich die Fragestellung, ob es sich noch um unerwünschte Telefonwerbung handelt oder nicht, denn schließlich haben Sie in diesem Falle einen Rückruf erbeten. Dies ist eine tückische Falle, die mit hohen Kosten oder zumindest erheblichem Ärger verbunden ist, wenn Sie im Nachgang geltend gemachte Zahlungsansprüche nicht erfüllen möchten.

Oftmals erhalten Sie im Nachgang zu einer Telefonwerbung dann ein Glückwunschschreiben hinsichtlich Ihres Interesses und der getroffenen Vereinbarung (die Sie ja eigentlich nicht wollten). Noch etwas später folgen dann oftmals Rechnungen über zu leistende Vorauszahlungen, teilweise gleich für ein halbes oder ganzes Kalenderjahr.

Besonders die Betreiber von Eisdielen, Pizzerien oder anderen Gastronomiebetrieben seien an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt vor angeblich das Geschäft belebenden Einträgen auf Werbeseiten.

So sollen dabei Firmenportraits oder auch Fotos der Gastronomiebetriebe veröffentlicht werden und so soll der damit zu werbende Kunde die Eisdiele oder die Pizzeria im Internet finden.

Das Auffinden eines solchen Gewerbebetriebes, der eine entsprechende Werbung schaltet, ist dabei bereits oftmals mehr als schwierig, da es sich um völlig unbekannte und für die meisten Nutzer völlig uninteressante Werbeplattformen handelt, auf denen dann häufig Mini-Standardeinträge vermerkt sind, die für jeden möglichen Gast nahezu inhaltslos sind.

Ihre Telefonnummer und Adresse findet ein interessierter Gast ohne weiteres auch auf entsprechenden Telefonbucheintragsseiten im Internet oder in Bewertungsportalen.

In der Regel erhält der Gewerbetreibende dann, wenn er sich überhaupt auf ein Gespräch eingelassen hat und bewusst oder unbewusst (Zusammenschnitt von Gesprächsinhalten) einen Vertrag geschlossen hat, alsbald eine entsprechende Abrechnung. Vornehmlich liegen dann die jeweiligen Firmensitze unter einer Anschrift in 35100 Maspalomas, einem exotisch anmutenden Land.

Zahlt der Gewerbetreibende dann nicht, da ihm ein Antragsschluss nicht bewusst ist oder er sich übervorteilt fühlt, folgt regelmäßig Post von einem Inkassobüro, welches unter Fristsetzung zur Zahlung auffordert und Weiterungen –wie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Vornahme von Schufa-Einträgen usw.- androht.

Reagiert der Rechnungs- oder Mahnungsempfänger hierauf nicht und legt die Post einfach beiseite, löst sich das Problem leider nicht von selbst, da sowohl die Rechnungsaussteller als auch die Inkassobüros versuchen, weiteren Druck aufzubauen und auch nicht nachlassen, entsprechende Mahnungen und beeindruckende Schreiben zu übermitteln.

Sollten Sie schon Opfer solcher Machenschaften sein, rate ich an, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit die Angelegenheit möglichst früh und auch möglichst „im Keim erstickt“ wird.

Ignorieren Sie in keinem Falle mögliche Schreiben, insbesondere Mahnbescheide, wenn diese an Sie übermittelt werden, denn dann wird es möglicherweise schon hierdurch teurer, da Sie möglicherweise Fristen versäumen und z.B. ein Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid gegen Sie ergeht. Versäumnisurteil, Urteil und Vollstreckungsbescheid haben, wenn Sie sich nicht rechtzeitig dagegen wehren, zur Folge, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchgeführt werden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können von der Pfändung des Geschäftskontos bis hin zur Beantragung der Abgabe des (früher) sog. Offenbarungseides, der später als Eidesstattliche Versicherung und aktuell als Vermögensauskunft bezeichneten Erklärung gehen.

Dies führt dann in diesem Zusammenhang zu einem Schufa-Eintrag, bei Kontenpfändung zu einer (quasi) Stilllegung Ihres Geschäftskontos und natürlich auch zu einer deutlichen Minderung Ihrer Kreditwürdigkeit. Dies hinsichtlich Ihrer nicht eingehaltenen (wenngleich nicht redlich ausgelösten) Zahlungsverpflichtung.

Dies führt letztlich dazu, dass Sie weder einen Mobilfunkvertrag abschließen noch sonstige oder überhaupt Kredite von einem Kreditinstitut erhalten.

Dies sind schwerwiegende Folgen, die es von Anfang an zu vermeiden gilt.

Als Privatperson treffen Sie regelmäßig dieselben Folgen, d.h. bei Eingehung von Verträgen und späterer Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Beträge, verlieren Sie in letzter Konsequenz möglicherweise Ihre Kreditwürdigkeit.

Die Zahlungspflicht bleibt dann aber weiterhin bestehen.

Selbst wenn Ihnen angeblich Ihr eigener Telefonanbieter telefonisch einen günstigeren Tarif anbietet, sollten Sie mehr als vorsichtig sein.

Lassen Sie sich am besten gar nicht auf ein Gespräch ein und fragen evtl. selbst nach einer Telefonnummer des Anrufenden, damit Sie dort zurückrufen können.

Möglicherweise werden Sie dann feststellen müssen, dass der Anrufende keine Rückrufnummer bekannt geben möchte, dies spricht bereits für einen möglichen Betrugsversuch.

Teilweise wird dem angerufenen Kunden dabei vorgespiegelt, als handele es sich bei dem Anrufer um einen Mitarbeiter des bereits beauftragten Telefonanbieters, was oftmals leider nicht stimmt.

Sie können ggf. den Anrufer bitten, ein Angebot schriftlich zu übermitteln, sollten dabei aber Ihre Anschrift nicht mitteilen. Handelt es sich tatsächlich um Ihren Anbieter, muss er die Anschrift ja bereits haben. Warum sollten Sie dann also Ihre Anschrift mitteilen müssen?

Ansonsten können Sie Ihren Telefonanbieter dann auch selbst unter den z.B. auf Ihrer Rechnung oder im Internet veröffentlichten Rufnummern anrufen und sich nach einem günstigeren Tarif erkundigen.

Dies dürfte im Ergebnis die kostengünstigste und sicherste Vorgehensweise sein, auf die Sie evtl. Ihren Telefonvertrag auf einen günstigeren Tarif umstellen können.

Sind Sie Opfer eines -wie vorstehend dargestellten oder auch eines anders gestalteten- Betrugsversuches geworden oder haben Sie einen -eigentich nie gewünschten- Vertrag geschlossen, wenden Sie sich bitte frühzeitig -und nach Möglichkeit nicht erst nach den ersten Rechnungen/Mahnungen- an mich. Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren, denken Sie daran, alle den Fall betreffenden Unterlagen mitzubringen.

Vielleicht erstatten Sie aber auch -zusätzlich oder nur- eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges. Oftmals werden solche Verfahren dann zwar eingestellt, obwohl durch diese Betrugsmaschen hohe wirtschaftliche Schäden auslösen, aber vielleicht bringt es doch etwas und schützt Sie und andere auf Dauer vor solchen Machenschaften.

Markus Dönne
Ihr Anwalt in Greven bei Fragen zu Internetgeschäften und Internetbetrug