Rechtsschutzversicherung

Lassen Sie sich nicht von Ihrer Kfz-Versicherung oder Ihrem Rechtsschutzversicherer an einen Anwalt vermitteln, der möglicherweise nicht vor Ort und damit häufig nicht erreichbar ist. Diese häufig für die Versicherer mit eigener Kostenersparnis verbundene Hilfestellung ist oftmals nicht am Interesse der Geschädigten bzw. der Versicherungsnehmer orientiert.

Verschiedene Rechtsschutzversicherer bereiten in der jüngsten Vergangenheit einen kaum noch nachvollziehbaren Arbeitsaufwand, wenn es darum geht, eine Kostenübernahmeerklärung von dieser Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Inzwischen gewinnt man leider in der täglichen Praxis den Eindruck, dass es diesen Rechtsschutzversicherungen vornehmlich darum geht, eine Übernahme der zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten etc. nach Möglichkeit nicht bejahen und insoweit eine Gegenleistung entsprechend dem von Ihnen als Versicherungsnehmer gewünschten Vertragszweck (Schutz vor Anwalts- und Gerichtskosten im Not- oder besser Streitfall) nicht erbringen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung hat grundsätzlich auch die Kosten eines von Ihnen selbst ausgesuchten Rechtsanwalts zu tragen, sofern die Voraussetzungen für eine Kostentragungspflicht im Übrigen vorliegen. Es sei denn, daß Ihr konkreter Rechtsschutzversicherungsvertrag hierzu eine abweichende Vereinbarung enthält. Ob dies der Fall ist, kläre ich gerne –selbstverständlich kostenfrei für Sie– durch eine Kostenschutz-Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Dabei kontaktiere ich die Rechtsschutzversicherung nach Möglichkeit nur in den Fällen, in denen nicht offensichtlich ein Dritter (z.B. der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) die Kosten zu tragen hat, wenn also ein Kostenrisiko bei der Inanspruchnahme eines Gegners/Schuldners ausgeschlossen werden soll. Dies bietet den Vorteil, daß Ihr bestehender Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht unnötig (durch entsprechende Schadensmeldungen) belastet wird. Wenn der Gegner zahlen muß, ist also eine Inanspruchnahme der eigenen Rechtsschutzversicherung entbehrlich.

Welche Rechtsschutzversicherung und welche Vertragsbestandteile sind zu empfehlen?

Grundsätzlich gilt es, Ihre Kosten für eine erforderliche anwaltliche Tätigkeit möglichst gering zu halten. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung ohne oder mit möglichst geringer Selbstbeteiligung sinnvoll.

Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie selbst anteilig von den entstehenden Rechtsanwaltskosten pro Fall der Inanspruchnahme zahlen müssen.
Es gibt Versicherungen ohne oder mit z.B. 150, 300 oder sogar 500 E Selbstbeteiligung.
Am besten sind Sie abgesichert, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ganz ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die zweitbeste Variante ist eine Selbstbeteiligung bis maximal 150 E, danach wird es in der Regel ärgerlich, wenn Sie gleich 300 oder 500 E Selbstbeteiligung zahlen müssen. Letzteres hält Ihnen nur bei größern Schäden/kostenintensivern Angelegenheiten den Rücken frei, allerdings werden Sie dem Grunde nach in allen Fällen, die mit einem Streitwert/Schadenswert bis 5000 E einhergehen sämtliche eigene Anwaltskosten doch selbst tragen. Lediglich bei Entstehung weiterer Anwalts- oder Gerichtskosten gleicht diese dann die Rechtsschutzversicherung aus.

Aktuell bieten manche Rechtsschutzversicherungen (z.B. ARAG) eine Versicherung mit 150 bis 300 E Selbstbeteiligung an und dabei dann gleichzeitig, dass bei Inanspruchnahme des von der Rechtsschutz-versicherung empfohlenen Rechtsanwaltes eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 150 E erfolgt. So heißt es dann z.B.:

„Die Selbstbeteiligung von 150 € gilt, wenn Sie einen von der ARAG vermittelten Anwalt wählen. Bei Wahl eines anderen Anwalts gilt eine SB von 300 €. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Konflikt durch eine Mediation gelöst werden kann.Selbstbeteiligung je BausteinPrivat:150 – 300 €Beruf:150 – 300 €Verkehr:150 – 300 € Empfehlung: Die Selbstbeteiligung umfasst den Betrag, den Sie im Fall eines Rechtsstreit selbst zahlen müssen. Bei einer Selbstbeteiligung (SB) zwischen 150 € und 300 € haben Sie eine große Tarifauswahl und gutem Preis-Leistungsverhältnis. Tarife mit einer geringeren SB sind deutlich teurer. Viele Versicherer bieten gar keine Tarife ohne SB. Bei einer höheren SB verringert sich der Beitrag oft nicht ausreichend.“

Klingt erst einmal gut, aber was soll man davon halten? Nichts.

Bemerkenswert bei solchen Angeboten ist nämlich, daß der Jahresbeitrag so oder so nicht gerade günstig ist und andere Rechtsschutzversicherer sogar günstigere Jahresbeiträge erheben bei gleichbleibender Leistung und einer Selbstbeteiligung von maximal 150 E pro Fall, Sie aber dort den Anwalt -in der Regel- frei wählen können und damit nicht den Anwalt der Versicherung nehmen müssen, der mit dieser ein Abkommen getroffen hat.

Warum gibt es solche Abkommen und welche Vorteile bieten sie?

Der Rechtsanwalt bietet im Zweifel der Versicherung an, die Abrechnung günstiger als üblich vorzunehmen, die Versicherung schanzt dem Anwalt dafür nach Möglichkeit viele Fälle zu, so z.B. durch eine „Reduzierung“ der Selbstbeteiligung oder einfach auch nur Empfehlungsschreiben.
Der Anwalt bekommt so mehr Fälle/Arbeit für weniger Geld, die Versicherung spart und der Kunde -vermeintlich- auch.

Aber warum kostet eine solche Rechtsschutzversicherung nicht weniger?

Weil die Versicherung vermutlich einfach mehr verdienen möchte. Der Kunde/Mandant spart also in Wirklichkeit im Vergleich zu anderen Rechtsschutzversicherungen oft nichts, wird aber in seiner Anwaltswahl nicht nur gelenkt, sondern auch beschränkt und sogar finanziell bestraft, wenn er einen anderen als den empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen möchte. Mehr Geld bleibt so oft bei der Versicherung und weniger beim Rechtsanwalt, der für Sie arbeiten und Sie vertreten soll.

Solchen Abkommen bin ich bislang nicht beigetreten, da ich derartige Geschäftsmodelle und Angebote der Versicherer nicht für akzeptabel halte.
Eine gute Leistung/Arbeit sollte auch zumindest „normal“ bezahlt werden, denn genau dafür zahlt der Kunde und Versicherungsnehmer seinen Beitrag an die Versicherung und nicht dafür, dass die Versicherung noch mehr verdient.

Daher vergleichen  Sie ein Angebot einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der jährlichen Versicherungsbeiträge für die Variante „mit“ (z.B. 150 E) und „ohne“ Selbstbeteiligung.
Wenn der Beitragsunterschied pro Jahr geringer ist als der Betrag der Selbstbeteiligung, sollten Sie nach Möglichkeit die Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Welchen Umfang sollte die Rechtschutzversicherung haben, welches „Paket“ ist sinnvoll?

Sie sollten nach Möglichkeit ein „Familien-Rechtsschutzpaktet“ abschließen, welches Verkehrsrecht, Arbeitsrecht usw. beinhaltet. Sind Sie Mieter einer Immoblie sollten Sie auch den Mietrechtsschutz mit abschließen. Dies kostet -da Extra- etwas mehr, kann Sie aber vor erheblichen Kosten bei Mietstreitigkeiten bewahren. Streitigkeiten im Mietverhältnis entstehen schnell, etwa wegen falscher Nebenkostenabrechnungen, Abmahnungen wegen Lärms, Mängelbeseitigungsanprüchen, Kündigung des Mietverhältnisses und Räumungsklage und bzgl. Schönheitsreparaturen.

Sind Sie Vermieter, ist es abhängig von der Beitragshöhe, ob der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für vermietetes Wohneigentum (finanziell) Sinn macht.
Wenn Sie aber nur einmal im Leben einem Mieter wegen Zahlunsrückständen kündigen und vielleicht noch eine Räumungsklage (Mieter zahlt nicht, wohnt aber gerne in Ihrer Immobilie) gegen einen Mieter durchführen (oder dies befürchten) müssen, lohnt sich in der Regel auch diese Versicherung schon.
Gerade wenn säumige Mieter nicht räumen und Sie bei wirksamer Kündigung des Mietverhältnisses mit der Räumungsklage erfolgreich sind, dürfte zu befürchten sein, daß der unterlegene Mieter, der dann auch die Koten des Anwaltes und des gerichtlichen Verfahrens tragen muß, nicht zahlt. Dies, da er -hierauf lassen die Mietrückstände etc. meistens schließen- nicht zahlungsfähig ist, also einfach kein Geld hat.
Dann muß der unterlegene Mieter (nur) theoretisch inhaltlich des Urteils zahlen, praktisch liegen dann aber alle eigenen Rechtsanwalts- und ggfs. Sachverständigen- und natürlich auch Gerichtskoten bei Ihnen. Hier wäre dann eine eigene Rechtsschutzversicherung (mit Mietrecht) eintrittspflichtig.
Da Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (auch) bei Mietstreiigkeiten nach Geschäfts- bzw. Streitwerten berechnet werden, können sich Kosten für Kündigung u. Räumungsklage bei einer Monatsmiete von z.B. 650 E dann nach einem Geschäftswert von 7800 E (maßgeblich ist der Jahresmietwert) in Höhe von ca. 1700-1800 E (inkl. Mehrwertsteuer) für Ihren Rechtsanwalt und ca. 600 E für das Gericht ergeben. Hinzuzurechnen sind dann evtl. Zeugenentschädigungen oder (besonders teuer) Sachverständigenkosten (kaum unter 1500 E), falls z.B. ein Gutachten über behauptete Mängel der Mietsache eingeholt werden muß.

Achten Sie darauf daß sämtliche in der Familie vorhandenen Kraftfahrzeuge auch von der Rechtsschutzversicherung umfaßt sind.
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie in der Regel eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige abschließen.

Im Arbeitsrecht besteht immer ein hohes Kostenrisiko (vgl. hierzu Ausführungen zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht).

Hinsichtlich der Jahresbeiträge sollten Sie nach Möglichkeit den Versicherer Ihres Vertrauens um Unterbreitung eines Angebotes bitten und daneben auch einen Mitbewerber.
Sie sollten dann die Angebote vergleichen und können Ihren Versicherer auch nach einem Preisnachlaß (für treue Kunden etc.) fragen. Meistens gibt es da Spielraum zu Ihren Gunsten. Dies auch, wenn Sie eine etwas längere Anfangsvertragslaufzeit für z.B. drei Jahre vereinbaren möchten.

Nicht alle Rechtsschutzversicherungen sind gleich (gut), manche sind kundenfreundlicher, bereiten also weniger Aufwand bei einer Kostenschutzanfrage, manche sind schon unerfreulich schwerfällig oder fordern immer neue Informationen bevor dann -endlich- eine Kostenübernahme zugesichert wird oder  eben nicht.

Im Hinblick auf jahrelange Erfahrungen mit verschiedensten Rechtsschutzversicherungen kann ich folgende Versicherungen eher (nicht) empfehlen (alphabetische Reihenfolge):

Bislang in der Regel keine Probleme: Advocard, Bruderhilfe, LVM, ÖRAG (Provinzial)

Bislang eher Probleme: Allianz
Nur Probleme:               Mecklenburgische Versicherung

Diese Einschätzung beruht selbstverständlich nur auf eigener Erfahrung, die natürlich nicht verallgemeinert werden kann.

Versicherungen mit eingeschränkter Anwaltswahl (z.B. ARAG) kann ich nicht empfehlen. Rechnerisch ergeben sich bei solchen Versicherungen -vergleichen Sie aber bitte selbst- wohl keine Vorteile, andere Versicherer bieten bei teilweise sogar günstigeren Beiträgen die Freiheit der Anwaltswahl.
Warum sollten Sie dann den eigenen Anwalt nicht auch -ohne finanzielle Nachteile- selbst aussuchen können?