Punkte sammeln in Flensburg – Wieviele Punkte für welche „Taten“:

Ein Fahrfehler, eine Unachtsamkeit oder Leichtsinn im Verkehr und schon droht ein Bußgeld. Ärgerlich. Noch ärgerlicher, wenn es für diesen Verkehrsverstoß auch noch einen oder mehr Punkte in Flensburg geben soll, also in der sog. Verkehrssünderdatei oder (richtig:) dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
Wer möchte schon gerne Punkte in Flensburg sammeln in Zeiten, die Mobilität voraussetzen und in denen man auf Führerschein und Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Punkte gibt es erst, wenn Sie mindestens eine Geldbuße von 60 EUR zahlen müssen, bis 59,99 EUR Geldbuße bleiben Sie also in jedem Falle punktefrei.

  • 1 Punkt gibt es z.B. bei Handy-Nutzung am Steuer

  • 2 Punkte-und mindestens 60 EUR bei besonders schweren Verstößen, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41 bis 50 km/h

  • 2 Punkte auch bei Straftaten, die nicht mit einem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden, wie z.b. Fahrerflucht mit leichtem Sachschaden

  • 3 Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, so z.B. bei Alkohol am Steuer mit mehr als 1,1 Promille.

Im Gegensatz zum Ausland zahlen Sie in Deutschland für eine Geschwindigkeitsüberschreitung als sog. „Raser“ (häufigster Verkehrsverstoß) verhältnismäßig wenig.

Wenn Sie 20 km/h zu schnell fahren, kostet Sie das

  • in Österreich: ab 30,00 EUR

  • in Deutschland: bis 35,00 EUR

  • in Kroatien: ab 65,00 EUR

  • in Spanien: ab 100,00 EUR

  • in Frankreich: ab 135,00 EUR

  • in Italien: ab 170,00 EUR

Ein Rotlichtverstoß, also ein Fahren bei Rot über die Ampel, ist in Deutschland sehr kostspielig:

  • Österreich: ab 70,00 EUR.

  • Frankreich: ab 135,00 EUR

  • Italien: ab 170,00 EUR

  • Spanien: ab 200,00 EUR

  • Kroatien: ab 260,00 EUR

  • Deutschland: bis 320,00 EUR,

Aufgrund des inzwischen geänderten Punktesystems erfolgt schon

bei  8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.


Punkte-Abbau

Je nach Punktestand ergeben sich schon im Vorfeld -kostenauslösende- Konsequenzen:

  • 1 – 3 Punkte: Vormerkung (keine Konsequenzen)

  • 4 – 5 Punkte: Ermahnung – Fahreignungsseminar (Teilnahme freiwillig mit Tilgung eines Punktes)

  • 6 – 7 Punkte: Verwarnung – Fahreignungsseminar (Teilnahme freiwillig, jedoch ohne Punkttilgung)

                           Fahreignungsseminare kann man bei DEKRA oder TÜV besuchen, Kosten ca. 400 EUR.

  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis, nicht zu verwechseln mit Fahrverbot.

    Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht nur „der Lappen“ weg, also das Papier (Führerschein), sondern die Befugnis selbst. Sie müssen dann ganz neu die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubsnis beantragen, teilweise sind dann Auflagen (z.B. MPU) zu erfüllen.

    Beim Fahrverbot dürfen Sie nur für eine Weile nicht fahren, der Führerschein/die Befugnis wird Ihnen nicht grundsätzlich aberkannt.
    Haben Sie bereits sechs Punkte oder mehr, können Sie die Chance, durch ein Seminar einen Punkt abzubauen, nicht mehr nutzen. Es hilft nur, nicht mehr aufzufallen und auf einen  Punkteverfall zu hoffen/warten, also auf eine Verjährung der Punkte.

Verjährung

Eintragungen mit 1 Punkt im Fahreignungsregister, verjähren in 2,5 Jahren (also 30 Monaten), mit 2 Punkten nach 5 Jahren und solche mit 3 Punkten (wegen Straftaten) erst nach 10 Jahren.
Verjährung führt zur Löschung von Punkten, 8 Punkte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Punkteabbau – Punktehandel

Oder: Wer ist der echte Rene´ Meier?


Wenn man keine Möglichkeit hat, einen Punkt abzubauen, kann man (?) auch Punkte auf Dritte abwälzen für Geld oder Freundschaft.

Kann man drohende Punkte vermeiden, d.h. zum Beispiel an sogenannte Punktehändler „verkaufen“ oder von Freunden oder Verwandten übernehmen lassen? Ist der professionelle Punktehandel oder die Übernahme durch Dritte -auch ohne Bezahlung- legal?

Sucht man nach Lösungen oder auch nur Antworten zur Frage Punktehandel, stößt man auf zahlreiche Anbieter, zwangsläufig auch auf Punktehandel Rene Meier oder Punktehandel Flensburg, wobei Rene Meier dabei gar nicht Rene Meier sein, dieser Name also quasi nur als „Künstlername“ geführt werden soll.

Die „Werbevideos“ (Reportagen verschiedener Fernsehsender) werden auf der Homepage nur verkürzt dargestellt. Kritische Anmerkungen -auch zu  einer möglichen Strafbarkeit der am Punktehandel Beteiligten- sind nicht (mehr) vorhanden. Zumindest ein Video ist an entscheidender Stelle „abgeschnitten“. Das Original-Video hat eine Länge von 6:36 Minuten. Sie finden es auf der WDR-Webseite, es trägt den Titel Ablasshandel für Verkehrssünder | Servicezeit | 05.04.2017 | 06:36 Min. | Verfügbar bis 05.04.2018 | WDR.
Ab Minute 4 wird das Video interessanter als auf der Webseite des „Rene Meier“, es folgen rechtliche Einschätzungen auch hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit des Punktehandels. Diese sind natürlich nicht gerade werbewirksam, so daß sie auf Punktehandel Rene Meier bewußt weggelassen worden sind. Nicht erstaunlich aber bedenklich.
Derzeit dürfte der Punktehandel sich noch in einer rechtlichen Grauzone bewegen, behauptet man aber selbst, ein anderer Fahrer habe den Verkehrsverstoß begangen, so dürfte dies bereits strafbar sein.
Betrachtet man die Angaben im Impressum einer solchen Punktehändler-Seite, erscheinen schon die angeführten Firmensitze exotisch. Welcher Anbieter seriöser Dienstleistungen in Europa hat einen Firmensitz auf den Seychellen und handelt unter einem Pseudonym?

Dann gibt es noch den (nach seinen Ausführungen) tatschächlich so heißenden Rene Meier, der auch eine oder mehrere Webseiten betreibt und behauptet, der aus Funk und Fernsehen bekannte Rene Meier sei ein Knacki und heiße Kurt Peter Schmidt.

René Meier als Betreiber der Seite punkte-handel.com
Dieser Punktehändler ist nach eigenen Angaben der echte Rene Meier, handelt also nicht unter einem Pseudonym. Der Inhalt der Webseite ist gekennzeichnet durch intensive Darstellungen dazu, warum dieser Rene Meier der echte und erste Punktehändler sein soll und der andere (o.g. Rene Meier) ein Trittbrettfahrer.
Die Seite enthält viele interessante Ausführungen, die allerdings mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben.
Besonderheit der Seite: Es findet sich überhaupt kein Impressum und auch keine Adresse des „echten“ Herrn Meier, lediglich eine Telefonnummer.
Das ist nicht weniger bedenklich als ein exotischer Firmensitz eines Seitenbetreibers.

Sieht man sich die nicht uninteressanten Internetauftritte nur dieser beiden Rene Meier an, erkennt man, mit welchen Bandagen in diesem offensichtlich sehr lukrativen Punktehandels-Gechäft gekämpft wird. Es geht also wohl weniger um uneigennützige Hilfestellung als um Geld.
Die Auseinandersetzung dieser beiden Kontrahenten muß schon in jedem Leser und Hilfesuchenden Zweifel an der Seriosität der Anbieter aufkommen lassen.

Aber: Vielleicht bringt der Puntehandel ja wirklich etwas?

Sicherlich. Dem Händler (viel) Geld, dem Verkehrssünder im besten Fall tatsächlich den Vorteil, daß ein Dritter seine Punkte übernimmt, im schlechteren Fall aber strafrechtliche Probleme.

Derzeit dürfte der Punktehandel sich noch -allerdings nur teilweise- in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Behauptet man aber selbst, ein anderer Fahrer habe den Verkehrsverstoß begangen, so dürfte dies bereits strafbar sein.

Hierzu der Leitsatz eines Urteils des OLG Stuttgart vom 23.07.2015 zum Aktenzeichen 2 SsS 94/15:

„Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.“


Gerne helfe ich Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts und -vor allem-  bevor Sie aus einem kleinen Problem ein großes Problem machen:

Rechtsanwalt Dönne in Greven – Verkehrsrecht