Scheidung-Online oder ONLINE-Scheidung

Sie sind beruflich sehr eingespannt oder wohnen nicht in der Nähe des/eines Rechtsanwaltes, der sich im Familienrecht gut auskennt oder den Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung beauftragen möchten?

Sie möchten eine Scheidung mit möglichst wenig „Papierkram“ oder ohne einen Besprechungstermin in der Kanzlei?

Das ist immer möglich. Ich helfe Ihnen als Anwalt in Greven (Münsterland) vor Ort und natürlich auf Wunsch auch ohne Termin in der Kanzlei. Vieles kann bei einer Scheidung online oder telefonisch geklärt und geregelt werden.

Aber:

Eine Online-Scheidung gibt es in Deutschland nicht, noch nicht.

Eine persönliche Anhörung im Gerichtssaal des für die Scheidung zuständigen Amtsgerichts kann -mir ist bislang erst ein solcher Fall bekannt- durch eine Video-Zuschaltung einer Partei ersetzt werden. Es dürften in der Regel aber schon am Vorhandensein der technischen Voraussetzungen in den jeweils zuständigen Gerichten fehlen. Es handelt sich aber auch bei einer solchen Scheidung, jedenfalls nach meiner Auffassung, nicht um eine Online-Scheidung, da regelmäßig der Richter oder die Richterin ebenso im Gerichtssaal anwesend sein müssen wie auch ein anwaltlicher Vertreter.

Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erwecken dennoch den Eindruck, daß es derzeit bereits eine Scheidung auch „online“ gibt.
Es gibt zahlreiche Internet-Angebote unter der Überschrift Online-Scheidung oder Scheidung-Online mit verschiedenen Namenserweiterungen.
Wenn man ehrlich ist, gibt es gewisse Lebenssachverhalte, die man nicht „Online“ regeln oder erledigen kann. Hierzu gehören z.B. Geburt, Tod und (derzeit) auch die Scheidung.
Wenn Sie die Angebote der sog. Online-Scheidung überprüfen, erkennen Sie schnell, daß bei diesen Angeboten für die Durchführung einer Online-Scheidung nur der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt auf ein Minimum reduziert wird und Formulare entweder online zur Verfügung gestellt oder per E-Mail übermittelt werden.
Lediglich die Vorbereitung der Scheidung kann also online und dabei ohne Termin bei dem Scheidungsanwalt erfolgen.
Sie ersparen sich den Weg zu dem von Ihnen beauftragen Scheidungsanwalt und die Zeit für das Beratungsgespräch. Sie können alle Unterlagen, die für die Scheidung benötigt werden, auch am Wochenende zusammenstellen und an Ihren Anwalt übermitteln. Das können Sie aber auch bei einer Offline-Scheidung, also bei jeder Scheidung.

Häufig ergeben sich Fragestellungen erst im Verlauf eines Erstberatungsgespräches, da einem Mandanten nicht immer bekannt ist, welche Dinge im Verlaufe einer Scheidung geregelt werden könneran oder zumindest bedacht werden sollten. Dann können Sie mich selbstverständlich ansprechen, in der Regel kann ich aber bereits zu Beginn des Mandates entsprechende Hinweise geben.

Oft wird mit einer Reduzierung der Anwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren geworben, die eigentlich nur das Ergebnis eines reduzierten Arbeitsaufwandes auf Seiten des Scheidungsanwaltes sein dürfte.
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt spart viel Zeit, die sie/er sich bei einer guten und informativen Beratung für Sie nehmen müßte.
Das ist keine Online-Scheidung sondern nur eine reduzierte Betreuung, die Arbeitszeit von Rechtsanwälten freisetzt, aber nicht für Sie.

Online-Banking gibt es also, eine Online-Scheidung nicht.
Sie können gerne mit mir zusammen den erforderlichen Aufwand entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen oder begrenzen.

Übrigens:
Die Scheidung wird nicht teurer, jedenfalls nicht bei mir, wenn Sie statt eines Beratungstermins mehrere Gespräche mit Ihrem Anwalt benötigen.
Ich nehme mir gerne die Zeit, die Sie brauchen, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.

Es gibt bislang in der Regel auch keine Scheidung ohne Gerichtstermin und insbesondere nicht in Ihrer Abwesenheit.

Dies bedeutet, daß Sie in jedem Falle zumindest einen Termin, den sog. Scheidungstermin, bei dem zuständigen Amtsgericht wahrnehmen müssen. Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen, über die ich Sie gerne informiere.
Diesen Scheidungstermin nimmt Ihr Anwalt zusammen mit Ihnen wahr, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung beauftragt haben.
Auch müssen in der Regel beide Ehegatten persönlich im Scheidungstermin anwesend sein.
Wenn nur Ihr Ehegatte einen Scheidungsanwalt beauftragt hat, benötigen Sie selbst in der Regel keinen eigenen Rechtsanwalt, also auch keinen Online-Scheidungsanwalt. Sie können und müssen an dem Gerichtstermin dann (ohne Anwalt) teilnehmen.

Wer begleitet Sie aber, wenn Sie eine Online-Scheidung z.B. bei einem Rechtsanwalt z.B. in Frankfurt in Auftrag geben und der Gerichtstermin dann aber z.B. in Hamburg stattfindet (in der Regel ist das Amtsgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig) ?
Wer begleitet Sie, wenn Sie eine Online-Scheidung auf einer beeindruckenden Internet-Seite in Auftrag geben, der Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz z.B. in Berlin hat und das Amtsgericht in Steinfurt, Münster, Ibbenbüren, Rheine, Tecklenburg oder z.B. auch Osnabrück zuständig ist ?

Der Ihnen dann vermutlich nicht bekannte Anwalt für Online-Scheidungen wird Sie vermutlich nicht begleiten, vielleicht dann aber ein Ihnen ebenfalls bis zum Betreten des Amtsgerichtes unbekannter Rechtsanwalt, den Ihr Online-Scheidungsanwalt wiederum für Sie bzw. in Absprache mit Ihnen beauftragt.
Ob dies Ihr Wunsch ist, werden Sie selbst am besten beurteilen können.

Wenn Sie aber
einen vertrauenswürdigen  Anwalt suchen, der auch Ihr Ansprechpartner ist und Sie in allen Fragen der Trennung und Scheidung perönlich und auch online beraten und vertreten kann und sich als Anwalt im gesamten Familienrecht, auch im Unterhaltsrecht auskennt,
dann wenden Sie sich gerne an mich.

Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt und auch eine möglicherweise erforderliche Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens, sogenannter Zugewinnausgleich, erfordern Berechnungen, die mehr oder weniger umfangreich sein können aber in jedem Falle richtig sein sollten. Um die Höhe des Unterhaltes oder anderer Zahlungsansprüche richtig ausrechnen zu können, ist umfangreiches Fachwissen hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Einkünfte und natürlich auch der abzugsfähigen Kosten erforderlich.
Ein Berechnungsprogramm aus dem Internet oder beeindruckende Unterhaltsberechnungen, die sogar mancher Rechtsanwalt als seitenlange Tabellenausdrucke vorlegt, helfen wenig, wenn sie nicht zu einem tatsächlich richtigen Ergebnis führen. Häufig genug ist dies aber der Fall.
Ich verfüge über die entsprechenden Fachkenntnisse im Familienrecht.