BGH zu Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfall – Urteil vom 15. 05. 2018 – VI ZR 233/17

Lange herrschte Unklarheit, ob Videoaufzeichnungen von sog. Action-Cams oder Dash-Cams überhaupt erlaubt und darüber hinaus auch noch als Beweismittel zur Klärung von Unfallereignissen und damit zusammenhängenden Schadensersatzfragen zulässig sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil Fragen zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen beantwortet.
Wesentlich ist dabei eine Interessen- und Güterabwägung unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände.

Zu der Entscheidung des BGH vom 15.05.2018 die Mitteilung der Pressestelle Nr. 88/2018 vom ...

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