Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass bei Ausstellungsstücken im Möbelhandel der Gesamtpreis der Ausstellungsware in ihrer konkreten Ausstattung angegeben werden muss.
Letztlich dürfte diese Entscheidung interessant sein für jeden Möbelkäufer und insbesondere beim Küchenkauf, da gerade in Küchenausstellungen angebotene Ausstellungsküchen oft ein Preis angegeben wird, der nicht die gesamte Ausstellungsküche betrifft. Wie oft hat man sich geärgert, wenn ein Ausstellungsstück gar nicht zu dem plakativ angegebenen Preis verkauft werden sollte (und man hatte sich schon ...
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MAI
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