Unfrieden im Betrieb – Zulässige Versetzung des Arbeitnehmers oder nur Schikane?
Ein Arbeitgeber versetzte einen Arbeitnehmer durch einseitige Weisung vom ursprünglichen Arbeitsort Dortmund -für ein halbes Jahr- nach Berlin. Der Arbeitnehmer befolgte diese Weisung nicht. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis aufgrund der Weigerung des Arbeitnehmers nach mehrfacher Abmahnung.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein sog. Direktionsrecht (Weisungsrecht), kann hierdurch regelmäßig Arbeitsbedingungen wie z.B. Einsatzort, Arbeitsbeginn, Samstagsarbeit, also Inhalt, Ort und Zeit für die Erbringung der Arbeitsleistung einseitig festlegen.
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